Die Gebühren für tierärztliche Leistungen wurden am 22. November 2022 erhöht.
Einige wichtige Punkte:
Das Wegegeld werden 3,50 Euro je Doppelkilometer und mindestens 13 Euro berechnet.
Verpflichtet Hausbesuchsgebühr, diese wird mit 34,50 Euro abgerechnet und gilt pro besuchtem Tier/Besitzer. Wenn ein Besitzer also mehr als ein Pferd hat, zahlt er die Hausbesuchsgebühr nur für das erste Pferd.
Befinden sich mehrere Besitzer im Stall, muss jeder Besitzer seine Hausbesuchsgebühr bezahlen.
Das Wegegeld wird anteilig bestimmt, die Hausbesuchsgebühr wird nicht aufgeteilt.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bundestieraerztekammer.de/tieraerzte/beruf/got